Argentinien Anleihen

Das Schicksal der Argentinien-Anleihen

Argentinien hat gerade eine neue Präsidentin gewählt, die Ehefrau des vormaligen Präsidenten. Ob sie mehr Fortune hat als ihr Ehegatte, wird man sehen. Anleger sog. Argentinien-Anleihen würden es ihr wünschen. Seit 1999 ist der argentinische Staat mit erheblichen volkswirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Seit dieser Zeit – aber auch schon davor – bediente er sich des Instruments der Staatsanleihen im Ausland, um seinen Devisen- und Kapitalbedarf zu decken. Solche Anleihen wurden auch auf dem deutschen Kapitalmarkt aufgelegt und von deutschen Gläubigern gezeichnet.

Die Anleihe ist eine sog. Schuldverschreibung. Der Emittent verspricht dem Erwerber der Anleihe, ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Leistung zu erbringen, nämlich die Rückzahlung des an den Emittenten gezahlten Betrags. Während der Laufzeit werden Zinsen gezahlt. Staatsanleihen gelten dabei als besonders risikoarm, weil man bis jetzt davon ausgegangen ist, dass ein Staat regelmäßig das Kapital hat, um die Anleihen zurück zu zahlen. Als die Republik Argentinien nun vom Internationalen Währungsfonds im Jahr 2000 einen Milliardenkredit aufnahm, leitete sie gleichzeitig drastische Haushaltskürzungen ein, die einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der argentinischen Währung bewirkten. Die Folge war, dass Argentinien auf den Kapitalmärkten höhere Zinsen zahlen musste. Anfang 2002 rief der Staat daraufhin per Gesetz den öffentlichen Notstand aus. Der Auslandsschuldendienst wurde ausgesetzt, fällige Anleihen der Anleger nicht bezahlt. Diese verklagten den Staat Argentinien auf Bezahlung der Anleihen vor deutschen Gerichten. Der beklagte Staat argumentierte, die Klagen müssten abgewiesen werden, weil er den Staatsnotstand ausgerufen habe, er also – zumindest derzeit – die Anleihen nicht bezahlen müsste.

Das Amtsgericht Frankfurt legte diese spezielle Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Dieses entschied mit mehreren Beschlüssen vom 8.5.2007, dass keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar sei, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigen würde, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf einen wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand zeitweise zu verweigern. Damit ist der Staat Argentinien somit nach deutschem Recht verpflichtet, die ausgegebenen Anleihen zu bezahlen. Das Problem der Anleger wird gleichwohl darin bestehen, entsprechende Urteile auch durchzusetzen. Denn wenn die Zahlungen weiterhin verweigert werden sollten, müssen sie zunächst vollstreckbares Vermögen des Staates ausfindig machen, um sich zu befriedigen – eine ganz neue Aufgabe für Privatdetektive.



Dr. Klaus Märker
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Partner, Freiburg



(Lesen Sie auch das von Dr. Klaus Märker verfasste Buch „Haftung und Rückabwicklung bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen“, welches im Verlag Karl Alber in Freiburg erschienen und im Buchhandel erhältlich ist.)

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