Die Testamentsvollstreckung als Gewähr für die Erf
Die Testamentsvollstreckung als Gewähr für die Erf
Für denjenigen, der ein Testament errichtet, kann es eine Beruhigung sein, wenn er eine Testamentsvollstreckung anordnet. Denn das bietet gerade bei Grundbesitz Gewähr dafür, dass der Nachlass reibungslos abgewickelt wird.
Frage: Meine Frau und ich haben ein beachtliches gemeinsames Vermögen geschaffen, zu dem auch ein Mehrfamilienhaus gehört. Wir sind beide zum zweiten Mal verheiratet und haben jeweils ein Kind aus den früheren Ehen. Aus unserer Ehe haben wir nochmals zwei gemeinsame Kinder. Jetzt wollen meine Frau und ich ein Testament aufsetzen, in dem wir uns gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Erben nach dem Tod des Längerlebenden von uns sollen unsere beiden gemeinsamen Kinder sein sowie die Tochter aus der ersten Ehe meiner Frau. Mein Sohn aus erster Ehe ist gut versorgt und hat bereits von mir ein teures Baugrundstück in bester Lage erhalten. Meinen Sie, wir sollten einen Testamentsvollstrecker einsetzen?
Antwort: In Ihrer Situation ist es durchaus angebracht, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Denn letztlich bietet ein Testamentsvollstrecker Ihnen die Sicherheit, dass Ihre testamentarischen Verfügungen später einmal absolut in Ihrem Sinne verwirklicht werden. Die Erben ihrerseits werden froh sein, wenn bei der Abwicklung des Nachlasses oder bei der Erbteilung ein sachkundiger „Neutraler“ mitwirkt, der überflüssigen und oft „kleinkarierten“ Streit zwischen den Erben vermeidet. Denn zu Streit kommt es gerade dann oft, wenn im Nachlass Grundbesitz vorhanden ist. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht im allgemeinen darin, die Teilung oder Verwertung des Nachlasses durchzuführen, Vermächtnisse zu erfüllen und bei der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen mitzuwirken. Über seine Tätigkeit ist er den Erben auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Partner, Freiburg
(Näheres hierüber unter dem Stichwort „Testamentsvollstreckung“ in dem von Fricke/Märker/Otto verfassten Wörterbuch „Erbrecht von A-Z“, welches im Verlag Karl Alber in Freiburg erschienen und für 8 € im Buchhandel erhältlich ist. Weitere Informationen auch im Internet unter www.dr-fricke-partner.de)
Das Problem mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch
Ein behindertes Kind als späterer Erbe