Die Trennung in der Ehewohnung

Die Trennung in der Ehewohnung

Im Unterschied zu früheren Jahren kommt es heute bei der Ehescheidung nicht mehr darauf an, ob einem der Ehepartner eine Eheverfehlung nachgewiesen werden kann. Einziger Scheidungsgrund ist der, dass die Ehe gescheitert ist. Die Eheleute müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor man von einem Scheitern der Ehe ausgehen kann.

Frage: Mein Mann und ich sind seit 4 Jahren verheiratet, Kinder haben wir nicht. Jetzt musste ich feststellen, dass er seit Monaten eine feste Beziehung zu einer anderen Frau unterhält. Unsere Ehe ist für mich damit gescheitert, und ich will mich scheiden lassen. Kann ich von meinem Mann verlangen, dass er aus unserer Wohnung auszieht?

Antwort: Voraussichtlich werden Sie sich mit diesem Anliegen vor Gericht nicht durchsetzen können. Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, dass Ihnen durch das Gericht die eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Das ist aber nur dann statthaft, wenn es zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist. Da bei Ihnen solche Umstände offenbar nicht vorliegen, wird Ihnen bei realer Betrachtung der Dinge also nichts weiter übrig bleiben, als selbst aus der Ehewohnung auszuziehen und auf diese Weise das Trennungsjahr einzuleiten.

Frage: Wir haben aber eine recht geräumige Wohnung. Könnten wir auch innerhalb der Wohnung getrennt voneinander leben?

Antwort: Eine Trennung kann auch innerhalb des Hauses oder der Wohnung durchgeführt werden; es genügt aber in keinem Fall nur die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“. Es dürfen darüber hinaus im gesamten persönlichen Bereich keinerlei versorgungsmäßige Gemeinsamkeiten mehr zwischen den Ehepartnern bestehen. Auch muss der Wille eines Partners, sich vom anderen zu trennen, erkennnbar hervorgetreten sein. Andererseits kann man sozusagen „probeweise“ über kürzere Zeit die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen, ohne Gefahr zu laufen, dadurch die Trennungsfrist zu unterbrechen.

Rechtsanwälte Dr. Fricke & Partner, Freiburg



(Näheres hierüber unter den Stichwörtern „Scheidungsgründe“ und „Getrenntleben“ in dem von Fricke/Märker/Otto verfassten Wörterbuch „Eherecht und Familienrecht für jedermann“, welches im Verlag Karl Alber in Freiburg erschienen und für 8 € im Buchhandel erhältlich ist. Weitere Informationen auch im Internet unter www.dr-fricke-partner.de)

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